Schulgeld & Stipendien

Investition in die Zukunft Ihres Kindes

Besondere Bildung ist allein über die üblichen öffentlichen Mittel nicht möglich – wir finanzieren den Bildungscampus deshalb zusätzlich über Spenden und mit Hilfe des Schulgeldes, das die Familien bezahlen.

Für Familien, die mehrere Kinder am Bildungscampus Seebenstein haben, gibt es Geschwisterrabatte für das Schulgeld (die Betreuungsbeiträge am Nachmittag werden nicht gestaffelt):

  1. Kind: 100%
  2. Kind: – 15%
  3. Kind: – 25%
  4. Kind: – 50%
  5. Kind: Freiplatz

 

Für Familien, die vorübergehend das Schulgeld nicht aufbringen können, das pädagogische Konzept jedoch voll unterstützen, besteht die Möglichkeit, um ein Stipendium anzusuchen.

Stipendienregelung für den Bildungscampus Stella Seebenstein

Allgemeine Informationen

Für Familien, die sich in einer akut schwierigen finanziellen Situation befinden, haben wir einen Stipendienfonds eingerichtet. Denn wir wissen, dass das Schulgeld nicht für jede Familie in jeder Situation einfach zu tragen ist.

Damit auch Eltern, die sich die Gebühren gerade nicht ohne weiteres leisten können, ihre Kinder auf unsere Schule schicken können, vergeben wir jährlich Stipendien.

Stipendien sind für ein Jahr pro Kind und nur für das Schulgeld möglich. Der Stipendienfonds finanziert sich durch Spenden und ist begrenzt. Deshalb bitten wir Sie, uns wissen zu lassen, wenn sich Ihre Situation geändert hat und Sie keine Unterstützung mehr benötigen – damit die Stipendien immer da ankommen, wo sie gebraucht werden.

Höhe des Stipendiums / Selbstbehalt

Die Vergabe des Stipendiums bezieht sich auf das jährliche Schulgeld. Die Anmeldegebühr, das Essensgeld, die Nachmittagsbetreuung und die Bezahlung der Schuluniform sind davon nicht betroffen.

Vergabekriterien

Grundsätzlich werden Stipendien nach sozialen bzw. finanziellen Kriterien vergeben. Ausschlaggebend ist dabei das Familieneinkommen (Einkommen beider Elternteile).

Voraussetzung ist neben dem vollständig ausgefüllten Stipendienantrag ein schriftlicher Nachweis und eine Begründung des besonderen Interesses der Familie am pädagogischen Profil der Schule.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung oder eine bestimmte Höhe des Stipendiums.

Unterlagen für den Antrag

  • Vollständig ausgefüllter Stipendienantrag (per Antragsformular, zu senden an sekretariat@stella-dc.at)
  • Schriftlicher Nachweis und Begründung des besonderen Interesses der Familie am pädagogischen Profil der Schule
  • Jahreslohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid des vorangegangenen Kalenderjahres
  • Motivationsschreiben der Eltern bzw. des/der Erziehungsberechtigten


Vergabedauer

  • Das Stella-Stipendium gilt für ein Jahr. Bitte stellen Sie für das darauffolgende Schuljahr einen neuen Antrag bis 30.06. des laufenden Kalenderjahres. Noch einmal unsere Bitte an Sie, im Sinne der Schulgemeinschaft: Verbessert sich Ihre Situation schon vor Ablauf des Stipendiums, freuen wir uns sehr für Sie und wissen es zu schätzen, wenn Sie auf die weitere Unterstützung verzichten und zugunsten anderer Familien in Härtesituationen vom Stipendium zurücktreten.

 

Die Entscheidung über die Zuerkennung und Höhe der Stipendien wird dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.

Download Formular Stipendium

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